Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs

Die EKD hat Verantwortung übernommen, indem sie sich am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) im institutionellen Bereich beteiligt. Damit wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung erlittenen Leids in der Vergangenheit durch die Übernahme von Sachleistungen bis zu Höhe von 10.000 Euro übernommen. Das EHS springt ein, wenn Sachleistungen benötigt werden, die zum Beispiel Kranken-, Renten-, oder Unfallversicherung nicht übernehmen.

Weiterführung des Ergänzenden Hilfesystems

Die EKD wird sich unbefristet am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs beteiligen. Anträge können über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gestellt werden.